Aktualisiert: 06.01.2004

Grossbritannien

1. Grosszügige Embryonenforschung

Grossbritannien gehört schon bezüglich der Embryonenforschung zu den grosszügigsten Ländern. Während den ersten 14 Tagen ist die verbrauchende Forschung am menschlichen Embryo erlaubt. Ab dem Zeitpunkt der Nidation (Einnistung) geniesst er eine eingeschränkte Schutzwürdigkeit, denn Mifegyne und Abtreibung sind in Grossbritannien zugelassen.

2. Die Vorbereitung des "therapeutischen" Klonens

Es erstaunt nicht, dass Grossbritannien in den letzten Jahren gegenüber dem Klonen eine abwartende Haltung eingenommen hat. Schliesslich sind in diesem Land namhafte Forscher tätig, die weltweit auf ihrem Gebiet führend sind. Vorläufig herrscht grundsätzlich noch Einigkeit, das reproduktive Klonen beim Menschen zu verbieten. Wenn allerdings das "therapeutische" Klonen zugelassen und sogar mit staatlichen Forschungsgeldern unterstützt wird, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch die letzte Hemmschwelle hin zum reproduktiven Klonen des Menschen überschritten wird. Großbritannien wird in diesem Bereich eine Signalwirkung auf andere Länder ausüben. Auch Belgien will mit einem neuen Gesetzesentwurf den Nukleustransfer für therapeutische Zwecke erlauben. Zulässig wäre ausschließlich die Forschung mit Stammzellen.

Die folgende Tabelle zeigt den Weg zum "therapeutischen" Klonen. Leider ist die Haltung der britischen Regierung nicht neu, denn in den Stellungnahmen gegenüber dem Klonen wurde das "therapeutische" Klonen nie explizit ausgeschlossen. Wenn genügend Erfahrungen mit dem "therapeutischen" Klonen gesammelt sind, wird der Ruf nach der Bewilligung des reproduktiven Klonen des Menschen in "wenigen Ausnahmefällen" erfolgen.

Jahr Ereignis
Dezember, 1997 Die britische Regierung veröffentlich einen Bericht. Danach tritt sie für ein Verbot des reproduktive Klonen ein. Der Zugang zum Klonen als Hilfsmittel zur Stammzellforschung soll hingegen offen gehalten werden!
8. Dezember 1998 Zwei wichtige Organisationen, die Human Genetics Advisory Commission (HGAC) und Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA) begrüssen die Entscheide der Regierung bezüglich des reproduktiven und des "therapeutischen" Klonens.
24. Juni 1999 Die britische Regierung beschließt, das Klonen zu verbieten, jeder Forschungszweck bleibt ausgeschlossen. Allerdings heisst es, die gesetzliche Regelung und Zulassung des "therapeutischen" Klonen müsse zuerst noch vorsichtig erwogen werden.
Februar 2000 Die Royal Society erhebt gegenüber der Chief Medical Officer's Expert Group erhebliche Bedenken bezüglich des "therapeutischen" Klonens. Sie bevorzugt die Verwendung von embryonalen, fetalen und adulten Stammzellen als realistischere Option. Um die Durchführbarkeit solcher Projekte zu ermitteln, verlangt sie die Einsetzung einer Arbeitsgruppe.
April 2000 Nuffield Council on Bioethics veröffentlicht ein Diskussionspapier und verlangt darin die Zulassung des "therapeutischen Klonens" für die Stammzellproduktion. Sogar die Zeugung von Embryonen zwecks Stamm-zellforschung soll gestattet werden.
16. August 2000 Die CMO's Expert Group on Therapeutic Cloning publiziert ihren Bericht mit dem Titel: "Stem Cells: Medical Progress with Responsibility". Damit schlägt sie der britischen Regierung die Zulassung des "therapeutischen" Klonens für die Stammzellproduktion vor.
August 2000 Die Britische Regierung schliesst sich dem Expertenbericht an und befürwortet ausdrücklich das Klonen am Menschen, um gewonnene Stammzellen für therapeutische Zwecke zu verwenden. Die Zulassung des "therapeutischen Klonens" für die Stammzellproduktion soll gesetzlich geregelt werden.
Dezember 2000 Das britische Unterhaus befürwortet "therapeutisches" Klonen zur Bekämpfung von Krankheiten. Die Forschung soll in den ersten 14 Tagen erlaubt sein. Das Geschäft muss noch im Oberhaus behandelt werden.
22. Januar 2001 Die Lords schliessen sich dem britischen Unterhaus an. Das "therapeutische" Klonen und entsprechende Embryonenforschung innerhalb von 14 Tagen ist damit in Grossbritannien definitiv erlaubt.

3. Gesetz aufgehoben - und im Schnellverfahren schon wieder in Kraft

Im November 2001 ist eine Einsprache gegen das Gesetz vor Gericht gutgeheissen worden. Die Regierung hat nun im Eilverfahren die entstandene Gesetzeslücke wieder geschlossen. Ein entsprechendes Gesetz, das bereits von beiden Parlamentskammern verabschiedet worden war, wurde am 4. Dezember von Königin Elizabeth II. unterzeichnet. Allerdings ist damit wie bis anhin nur das reproduktive, nicht aber das "therapeutische" Klonen verboten. Dieses untersteht einer Bewilligungspflicht. Werden Embryonen in die Gebärmutter transferiert, die nicht aus Ei- und Samenzellen erzeugt wurden, hat dies hohe Geldstrafen und Gefängnis zur Folge. Der Reproduktionsmediziner Severino Antinori hatte unmittelbar nach dem Gerichtsurteil angekündigt in Grossbritannien seine Versuche für das reproduktive Klonen von Menschen durchzuführen.

Externe Links

UK Parliament

UK Downing Street 10

Antwort der britischen Regierung auf den Report der CMO'S Expert Group

UK Department of Health

"Ethik"-Kommissionen:

CMO's Expert Group on Therapeutic Cloning - " Stem Cells: Medical Progress with Responsibility

Human Genetics Advisory Commission

Royal Society

Nuffield Council on Bioethics

Artikel von Dr. Josef Spindelböck: Anmerkungen zum "Stammzellen-Report" einer britischen Expertengruppe

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