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29.9.2003 UNO/New York

Ringen um UN-Klonverbot geht in die nächste Runde

Vom 29. September bis 3. Oktober 2003 führt eine Arbeitsgruppe die Debatte über eine UN-Konvention gegen das Klonen des Menschen weiter. Mit dem Ergebniss wird sich dann das Sixth Committee am 20. und 21. Oktober 2003 befassen. Im Zentrum wir die Frage stehen, ob ein umfassendes Klonverbot (Vorschlag von Costa Rica, Spanien, USA usw.) erlassen werden oder ob lediglich das reproduktive Klonen (Frankreich, China, Israel usw.) verboten werden soll.

Regierung der BRD missachtet Beschluss des Bundestages

Pikant an der Angelegenheit ist die Tagsache, dass Regierung der BRD bei den Verhandlungen nicht fuer ein umfassendes Klonverbot eintreten will. Das bestaetigte Kerstin Mueller, Staatsministerin im Auswaertigen Amt, in einem im "Zeitecho" (Ausgabe vom 24. September) veroeffentlichten Interview mit der "Katholischen Nachrichtenagentur" (KNA). Auf die Frage, ob Deutschland den Resolutionsentwurf Costa Ricas unterstuetzen werde, mit dem jegliches Klonen geaechtet werden soll, antwortete Mueller, Deutschland favorisiere eine Linie, "die vor allen Dingen eine Bruecke baut zu den Laendern, die im Bereich des therapeutischen Klonens schon forschen." Wuerde deren Zustimmung nicht gewonnen, mache eine Konvention wenig Sinn. Den Einwand, dass Deutschlands Zustimmung zu dem costaricanischen Entwurf, den neben der USA auch zahlreiche andere Laender unterstuetzen, eine Signalwirkung haben koennte, liess die Staatsministerin nicht gelten. "Unsere Sondierungen haben klar ergeben, dass der costaricanische Antrag von entscheidenden Laendern wie Israel, China oder Singapur und vor allem einer grossen Mehrheit der EU-Laender nicht mitgetragen wird." Vielmehr muesse angestrebt werden, dass das reproduktive Klonen geaechtet werde. Was die Regelung des therapeutischen Klonens betraf, konnte sich die Staatsministerin von einem Verbot ueber ein Moratorium bis hin zu nationalen, beschraenkenden Regelungen alles vorstellen.

Unterdessen hat der CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" in einer Mitteilung an die Presse (24. September) die Bundesregierung aufgefordert, den Vorschlag aus Costa Rica fuer ein umfassendes Verbot des Klonens nachdruecklich zu unterstuetzten. Der mit ueberwaeltigender fraktionsuebergreifender Mehrheit gefasste Beschluss des Bundestages vom 20. Februar lasse der Bundesregierung keinen Spielraum, sich etwa nur fuer ein Verbot des reproduktiven Klonens einzusetzen, das Klonen menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken aber der jeweiligen nationalen Gesetzgebung anheimzustellen. "Gegenueber einer menschenwuerdewidrigen Praxis kann die Bundesregierung auf internationalen Ebene nichts anderes vertreten als ein Verbot", so der CDU-Politiker.

Soweit Erwaegungen eine Rolle spielten, man muesse auch Laender wie Grossbritannien, die das Klonen zu Forschungszwecken zulassen, ins Boot holen, "wuerde man einer Illusion unterliegen". Solche Laender wuerden keine internationale Initiative stuetzen, die in Richtung eines umfassenden Verbotes ginge. "Die Einbeziehung dieser Laender wuerde auch das Anliegen diskreditieren", so Hueppe weiter. Die Ablehnung des Vorschlages von Costa Rica oder auch eine Enthaltung waere "eine Brueskierung des Bundestages."

Auch die Schweizer Regierung spielt eine zwiespältige Rolle

Wie den Protokollen der vorbereitenden Kommission für ein Klonverbot der UNO zu entnehmen ist, hat eigenartigerweise auch die Schweiz lediglich ein Verbot des reproduktiven Klonens unterstützt. Dabei heisst es in Art. 119 Abs. 2 Bst. a der Bundesverfassung unmissverständlich: "Alle Arten des Klonens und Eingriffe in das Erbgut menschlicher Keimzellen und Embryonen sind unzulässig."

Weshalb sich die Vertreterin der Schweiz, Monika Matti, in der vorbereitenden Kommission lediglich für ein minimalistisches Verbot des reproduktiven Klonens einsetzte, ist trotz einer Erklärung der UNO-Sektion des Eidgenössischen Deptartementes für auswärtige Angelegenheiten schleierhaft. Wenn schon die Menschenwürde gewahrt werden soll, dann wäre auch ein Verbot des therapeutischen Klonens logisch. Die Schweizer Delegation votierte zwar für ein sofortiges Moratorium für Klonexperimente, gab aber in der Schlussabstimmung ihre Stimme nur dem Minimalvorschlag von Deutschland und Frankreich. Die Frage ist berechtigt, weshalb sich die Schweiz nicht entschieden gemäss der Bundesverfassung ebenfalls diesem Entwurf anschloss. Die nicht nachvollziehbare Haltung der Schweiz hat somit auch einen Beitrag zum (hoffentlich nur) vorläufigen Scheitern der Klonkonvention der UNO beigetragen.

So stellte die Schweizer Regierung ihre Position dar: "Ein im Jahr 2001 von Deutschland und Frankreich eingebrachter Vorschlag, Verhandlungen über eine Konvention gegen das reproduktive Klonen des menschlichen Erbguts aufzunehmen, stiess auf Skepsis bei Staaten, die ein Verbot jeglicher Form des Klonens von Menschen erzielen wollen. Entsprechend umstritten war die Unterscheidung zwischen «reproduktivem» und «therapeutischem» Klonen. Die Schweiz befürwortete aus pragmatischen Gründen ein schrittweises Vorgehen: ein rasches Totalverbot des «reproduktiven» Klonens – in diesem Bereich besteht Hoffnung auf eine schnelle Einigung – und eine separate Debatte über das schwierigere Thema des «therapeutischen » Klonens. Dank der Intervention des Büros des Rechtsausschusses der Generalversammlung konnte zwischen den beiden beinahe gleich starken Lagern ein verfahrensmässiger Kompromiss gefunden werden, an dessen Zustandekommen der Schweizer Vizepräsident des Rechtsausschusses massgebend war. Damit liess sich ein offener Streit vermeiden, welcher einer Lösung dieser für die Zukunft der Menschheit entscheidenden Frage nicht zuträglich gewesen wäre."

Der Bundesrat hat in seinem Tätigkeitsbericht der Schweiz in der UNO zu erkennen gegeben, dass er weiterhin an dieser zwiespältigen Rolle festhalten wird: "Die Schweiz wird den Bemühungen um ein weltweites Verbot des menschlichen Klonens weiterhin grösstes Augenmerk schenken. Sie wird sich insbesondere für ein zweistufiges Vorgehen – ein rasches Verbot des «reproduktiven» Klonens und eine getrennte Debatte über das umstrittenere Thema des «therapeutischen» Klonens – einsetzen. Einige Staaten zweifeln zwar an der Relevanz dieser Unterscheidung und fordern ein Totalverbot der Technik. Dies geht anderen Staaten zu weit, die sich das «therapeutische» Klonen als Option offen lassen wollen. Für die Schweiz wäre es bedauerlich, wenn sich in einer derart grundlegenden Frage nicht rechtzeitig ein gemeinsamer Nenner finden liesse. Die Bestrebungen zu einem weltweiten Verbot des Klonens dürfen nicht durch die tatsächlichen Entwicklungen überholt werden."

Interne Links

Externe Links

Hintergrundinformationen bezüglich BRD und UN-Klonkonvention: http://www.kritischebioethik.de/deutschland_aktionen_un-klonverbot.html

30 Latest United Nations Press Releases - Archiv

Eidgenössiches Departement für Auswärtige Angelegenheiten.

Bericht 2003 über die Zusammenarbeit der Schweiz mit der Organisation der Vereinten Nationen und mit den internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz vom 26. Feb. 2003 (240 KB PDF)