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Gegen die Legalisierung der Tötung von Embryonen!

Zahlreiche Organisationen ergreifen in der Schweiz das Referendumg gegen das Stammzellenforschungsgesetz

Konsultieren Sie bitte für den aktuellsten Stand des Themas die Webseite über die staatliche Regelung in der Schweiz

20.11.2002 Schweiz

Kniefall vor der Forschungsfreiheit - Bundesrat überweist Embryonenforschungsgesetz an das Parlament.

Nach der Vernehmlassung hat die Schweizer Bundesregierung am 20. November 2002 einen überarbeiteten Gesetzesentwurf zusammen mit der Botschaft verabschiedet und an das Parlament überwiesen. Nach dem Gesetzesentwurf wäre nicht nur die Forschung mit embryonalen Stammzelllinien erlaubt, sondern auch die Gewinnung von Stammzellen aus "überzähligen" Embryonen und sogar Forschung am Embryo bis zum 14. Tag.

Wesentliches hat sich im Embryonenforschungsgesetz (EFG) gegenüber der Fassung, die in die Vernehmlassung geschickt wurde, nicht geändert. Die berechtigten Einwände von etlichen Organisationen und Parteien, wonach das EFG die in der Verfassung (Art. 7 und 119) verankerte Menschenwürde nicht schützt sondern vielmehr dagegen verstösst, wurden vom Bundesrat offenbar weniger ernst genommen, als die Forderungen der Forschung. 

Mit der Eile, die der Bundesrat bei der Schaffung des EFG an den Tag legt, will er jene "überzähligen" Embryonen, die in der Schweiz gemäss Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) bis Ende 2003 vernichtet werden müssten, zuvor der Forschung verfügbar machen. Diese Frist wird nach dem Entwurf des EFG sogar auf den 31. Dezember 2004 verlängert. Menschliches Leben, das ursprünglich gezeugt wurde, um einem unfruchtbaren Paar zu einem Kind zu verhelfen, soll nun mit dessen Zustimmung für die Forschung verwertet - sprich getötet - werden dürfen. Aufgrund seiner Entwicklungspotenz hin zum erwachsenen Menschen hat aber ein tiefgefrorener Embryo nicht weniger Würde, als einer der sich im Transferkatheter vor der Übertragung in die Frau befindet.

Im Bericht zum EFG legt der Bundesrat keine wesentlich neuen Fakten bezüglich der überzähligen Embryonen auf den Tisch. Gemäss Bundesverfassung dürften seit 1992 keine überzähligen Embryonen entstehen, weil nur gerade so viele Embryonen entwickelt werden dürfen, wie der Frau sofort verpflanzt werden können. Die geschätzte Zahl von ca. 1000 in der Schweiz tiefgefrorenen Embryonen wird immer noch durch keine ausführliche Statistik belegt. Verantwortliche des Bundesamtes und der Forschung nennen verschiedene Zahlen von 1000 bis 3000 und mehr überzähligen Embryonen. Die Behauptung im Vernehmlassungsbericht, wonach in der Schweiz jährlich etwa 100 Embryonen "überzählig" würden. Man beachte: Gemäss Prof. em. Hans-Bernhard Wuermeling, soll es in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt nur 18 (!) überzählige Embryonen geben. Dort ist seit 1991 das Embryonenschutzgesetz in Kraft, das etwa mit dem FMedG vergleichbar ist. Der Bundesrat hat es offensichtlich mit dem EFG so eilig, dass er grundlegende Fragen übergeht. Weshalb gibt es in den einen Kliniken hunderte von überzähligen Embryonen, während andere überhaupt keine vermelden? Mit Blick auf die Debatte im Parlament ist mit Nachdruck die Veröffentlichung der Anzahl der überzähligen Embryonen je Klinik und Praxis zu fordern.

Die Botschaft zum EFG hat im Vergleich zum Vernehmlassungsbericht auch neuere Forschungsergebnisse mit adulten Stammzellen berücksichtigt. Es wird auch eingeräumt, dass embryonale Stammzellen zur Tumorbildung neigen und daraus gezüchtetes Gewebe im Patienten Immunabwehrreaktionen auslösen würde. Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist von therapeutischen Anwendungen, wie sie mit adulten Stammzellen aus Knochenmark oder Nabelschnurblut gang und gäbe sind, noch weit entfernt. Die Forschung mit adulten Stammzellen ist frei von jener ethischen Problematik ist, welche den embryonalen wegen der damit untrennbar verbundenen Tötung menschlichen Lebens anhaftet. In Kenntnis dieser Fakten hat sich der Bundesrat trotzdem für das EFG entschieden - ein unverständlicher und verantwortungsloser Fehlentscheid, der einem Kniefall vor der Forschung auf Kosten der Achtung der Menschenwürde gleichkommt.

Das EFG ist als Ganzes abzulehnen. Weder der Import von embryonalen Stammzellen, deren Gewinnung aus Embryonen noch Embryonenforschung lassen sich ethisch rechtfertigen.

Interne Links

Embryonenopfer für den Mammon? Bundesrat schickt Embryonenforschungsgesetz in die Vernehmlassung (22.5.2002)

Staatliche Regelungen: Schweiz

Externe Links

HLI-Schweiz

Stellungnahme zur Vernehmlassung von HLI-Schweiz im Wortlaut ( 43 KB)

HLI-Special-Report Nr. 4/2002: Stammzellen - eine Orientierungshilfe ( 182 KB)

Diskutieren ja, - aber möglichst nur in eine bestimmte Richtung. Bericht zur Tagung "Embryonenforschung und Embryonenschutz" (28. Sept. 2001 Uni Zürich)

Bundesamt für Gesundheitswesen: Gesetzestext, Botschaft des Bundesrates, Vernehmlassungsbericht (20.11.2002)