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25.04.2002 BRD

Der Deutsche Bundestag genehmigt Gesetz zum Import von embryonalen Stammzellen

Am 25.4.2002 stimmten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages über eine Gesetzesvorlage ab, die den Import von embryonalen Stammzellen regelt. Sie ist aufgrund des Entscheides des Bundestages vom 30.1.2002 ausgearbeitet worden. Die 559 Abgeordneten stimmten der Vorlage mit 360 Ja, bei 190 Nein und 9 Enthaltungen zu.

Gestattet ist dem beschlossenen Gesetz zufolge die Einfuhr von embryonalen Stammzellen, die vor dem 1. Januar 2002 hergestellt wurden. Damit soll verhindert werden, dass mit dem Import nach Deutschland im Ausland Anreize zur Tötung weiterer Embryonen entstehen. Zur Gewinnung der Zellen müssen menschliche Embryonen rund fünf Tage nach der Befruchtung getötet werden.

Zudem müssen Wissenschaftler nachweisen, dass ihre zu erwartenden Forschungsergebnisse nicht anders als mit Embryo-Stammzellen zu erbringen sind. Das Gesetz sieht bei Verstößen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor. Von der Arbeit mit den jungen Zellen erhoffen sich die Forscher langfristig Therapien gegen bislang nicht heilbare Krankheiten.

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Stammzellen

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Der Deutsche Bundestag

Gesetzestext DRS 14/8394 (PDF)