NEWS - Meldungen
cloning.ch
zurück

06.11./09.12.2003 New York/UNO

Debakel um UN-Klonverbot - Auch die Schweiz und Deutschland stimmten für eine Verschiebung der Debatte

Was mittlerweile vielfach befürchtet worden war, ist nun eingetroffen. Die UNO hat im Rechtsausschuss der UN-Vollversammlung eine Entscheidung zu den Verhandlungen über ein weltweites Klonverbot um zwei Jahre verschoben. Mit nur einer Mehrheitsstimme wurde dieser Aufschub durch einen entsprechenden Verfahrensantrag, den Iran im Namen von 57 islamischen Staaten stellte, in New York erreicht. Demnach sollte das Thema Klonen bis zu Beginn der übernächsten Sitzungsperiode der UN-Vollversammlung im September 2005 von der Tagesordnung genommen werden.

Das Abstimmungsergebnis belief sich auf 80 zu 79 Stimmen bei 15 Enthaltungen. Dabei stimmte neben Deutschland und Frankreich auch die Schweiz für eine Verschiebung. In einer gemeinsamen Erklärung begründeten die Vertreter Deutschlands und Frankreichs laut Agenturmeldungen ihr "Ja" zu einer Verschiebung damit, dass so die Chance bestünde, schwere Differenzen zwischen den UN-Mitgliedstaaten bei der Klonproblematik durch weitere Verhandlungen zu überwinden.

Mit ihrer Zustimmung zu einer Vertagung wird die Bundesregierung Deutschlands für das bisherige Scheitern eines weltweiten Klonverbots verantwortlich gemacht. Der Bundestag hatte einen Mehrheitsbeschluss gefasst und der Bundesregierung den Auftrag gegeben, sich bei der UNO für ein umfassendes Klonverbot einzusetzen. Das haben die Diplomaten Deutschlands offensichtlich nicht getan. Deutschland und Frankreich hatten vor zwei Jahren die Initiative für ein Klonverbot durch die UNO medienwirksam lanciert. Von diesem Tatendrang ist offensichtlich nichts mehr übrig geblieben.

Die Schweizer Regierung hatte kein entsprechendes Mandat des Parlamentes. Sie macht in diesem Bereich schon länger, was sie will. Dabei enthält die Schweizer Bundesverfassung ausdrücklich ein Klonvorbot "aller Formen des Klonens". Das Verhalten der Schweizer Delegation ist daher skandalös! Im Rechtsausschuss der UNO war die Schweiz am 21. Okt. 2003 lediglich für ein Verbot des reproduktiven Klonens eingetreten - zusammen mit Ländern wie Grossbritannien, China und Israel. Dabei erklärte Jürg Lauber von der Schweizer Delegation noch, das Geschäft sei dringlich. Das Votum der Schweiz vom 6. Nov. für eine Verschiebung der Debatte um zwei Jahre entbehrt auch vor diesem Hintergrund jeder Logik.

Die Verschiebung hat eine Signalwirkung: Lasst uns weiterforschen!

Es besteht kein Zweifel: Die Entwicklung im Bereich des Klonens geht unterdessen weiter. Zunehmend findet sogar die Vision des reproduktiven Klonens bei Reproduktionsmedizinern Akzeptanz. Das zeigt sich schon durch die zahlreichen Klonversuche in Kliniken für Geburtshilfe und Gynäkologie mit Mäusen und anderen Tieren. Die American Society for Reproductive Medicine (ASRM) bewies ihre Akzeptanz anlässlich ihrer Tagung im Oktober 2003, als sie dem Mediziner Panayiotis M. Zavos eine Plattform gab, um seine Resultate, die nach eigenen Aussagen dem reproduktiven Klonen des Menschen dienen, vorzustellen. Auch ein türkisches Team stellte dort seine Klonexperimente vor. Eigenartigerweise werden diese Fakten, die in der Fachzeitschrift Fertility & Sterility als Abstract veröffentlicht wurden, von den Medien kaum oder gar nicht zur Kenntnis genommen. Sobald aber die Herren Zavos und Antinori unter dem Blitzlichtgewitter der Journalisten nicht belegbare Behauptungen zum Besten geben, ernten sie ein enormes Medienecho. Die Tatsache, dass eine der wichtigsten wissenschaftlichen Gesellschaften der Reproduktionsmedizin Klonforscher wie Panayiotis M. Zavos und John Zhang unterstützt und durch die Veröffentlichung ihrer Arbeiten fördert, wird hingegen ignoriert.

Man muss es klar und deutlich festhalten: Länder wie Deutschland, Frankreich und die Schweiz haben sich durch ihr Abstimmungsverhalten bei der UNO indirekt zu Handlangern der ehrgeizigen Klonforscher gemacht!

Costa Rica erreichte eine Verkürzung der Wartefrist: Nächste Debatte im September 2004

Am 9. Dezember 2003 hat die UN-Vollversammlung beschlossen, die Debatte über ein Verbot des Klonens bereits im Herbst 2004 fortzusetzen und nicht bis Ende 2005 auszusetzen. Das ist die einzige Änderung bei der Verabschiedung des Berichts des Rechtsausschusses der Vereinten Nationen gewesen. Vor der Entscheidung der Vollversammlung hatte es im Hintergrund Verhandlungen der Gegner und Befürworter eines umfassenden Klonverbotes gegeben. Costa Rica hat unter Berufung auf Verfahrensmängel auf eine sofortige Debatte des Sachverhalts in der Vollversammlung gedrängt. Um dies zu verhindern, haben sich die beiden Seiten darauf verständigt, die Debatte im Herbst 2004 statt erst 2005 fortzusetzen.

Hier die Abstimmungsresultate:

Vote on motion to defer consideration of human cloning

The oral motion (under Assembly rule 116) to defer for two years consideration of the agenda item on human cloning was approved by a recorded vote of 80 in favour to 79 against, with 15 abstentions, as follows:

In favour: Algeria, Argentina, Armenia, Azerbaijan, Bahamas, Bahrain, Belarus, Belgium, Botswana, Brazil, Brunei Darussalam, Bulgaria, Cambodia, China, Comoros, Croatia, Cuba, Cyprus, Czech Republic, Democratic People’s Republic of Korea, Denmark, Djibouti, Egypt, Estonia, Finland, France, Gabon, Germany, Greece, Hungary, Iceland, India, Indonesia, Iran, Japan, Jordan, Kuwait, Latvia, Lebanon, Liechtenstein, Lithuania, Luxembourg, Malaysia, Maldives, Mali, Mauritania, Mauritius, Mexico, Monaco, Morocco, Myanmar, Namibia, Netherlands, New Zealand, Niger, Oman, Pakistan, Qatar, Republic of Korea, Russian Federation, Saudi Arabia, Senegal, Singapore, Slovenia, South Africa, Sri Lanka, Sudan, Swaziland, Sweden, Switzerland, Syria, Thailand, Tonga, Tunisia, Turkey, United Arab Emirates, United Kingdom, Viet Nam, Yemen, Zimbabwe.

Against: Albania, Andorra, Angola, Antigua and Barbuda, Australia, Austria, Barbados, Belize, Bolivia, Bosnia and Herzegovina, Burundi, Central African Republic, Chile, Costa Rica, Democratic Republic of the Congo, Dominica, Dominican Republic, Ecuador, El Salvador, Equatorial Guinea, Eritrea, Ethiopia, Federated States of Micronesia, Fiji, Gambia, Georgia, Grenada, Guatemala, Guinea, Guyana, Haiti, Honduras, Ireland, Israel, Italy, Kazakhstan, Kenya, Kyrgyzstan, Lesotho, Madagascar, Malawi, Malta, Marshall Islands, Nauru, Nepal, Nicaragua, Nigeria, Norway, Palau, Panama, Papua New Guinea, Paraguay, Philippines, Poland, Portugal, Rwanda, Saint Kitts and Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent and the Grenadines, Samoa, San Marino, Sao Tome and Principe, Sierra Leone, Slovakia, Solomon Islands, Somalia, Spain, Suriname, Tajikistan, Timor-Leste, Trinidad and Tobago, Tuvalu, Uganda, United Republic of Tanzania, United States, Uzbekistan, Vanuatu, Venezuela, Zambia

Abstaining: Bangladesh, Bhutan, Burkina Faso, Cameroon, Canada, Cape Verde, Colombia, Jamaica, Peru, Republic of Moldova, Romania, Serbia and Montenegro, The former Yugoslav Republic of Macedonia, Ukraine, Uruguay. Absent: Afghanistan, Benin, Chad, Congo, Côte d’Ivoire, Ghana, Guinea-Bissau, Iraq, Kiribati, Lao People’s Democratic Republic, Liberia, Libya, Mongolia, Mozambique, Seychelles, Togo, Turkmenistan.

Votum der Schweiz im Rechtsausschuss der UNO gemäss Pressemitteilung vom 21. Okt. 2003:

JÜRG LAUBER (Switzerland) said his country believed the issue was urgent, requiring action to ban human cloning, which was contrary to human dignity. Its delegation had noted a consensus within the international community for an immediate ban on human reproductive cloning. That consensus should have enabled the working group to complete its task. That was why Switzerland regretted that the working group’s work was not successful. His country supported the Belgian text, which seemed to be a compromise.

Interne Links

Externe Links