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12.01.2003 Schweiz

Schweiz votierte bei der UNO auch für minimalistisches Klonverbot!

Wie den Protokollen der vorbereitenden Kommission für ein Klonverbot der UNO zu entnehmen ist, hat eigenartigerweise auch die Schweiz lediglich ein Verbot des reproduktiven Klonens unterstützt. Dabei heisst es in Art. 119 Abs. 2 Bst. a der Bundesverfassung unmissverständlich: "Alle Arten des Klonens und Eingriffe in das Erbgut menschlicher Keimzellen und Embryonen sind unzulässig."

Weshalb sich die Vertreterin der Schweiz, Monika Matti, in der vorbereitenden Kommission lediglich für ein minimalistisches Verbot des reproduktiven Klonens einsetzte, ist daher schleierhaft. Wenn schon die Menschenwürde gewahrt werden soll, dann wäre auch ein Verbot des therapeutischen Klonens logisch. Die Schweizer Delegation votierte zwar für ein sofortiges Moratorium für Klonexperimente, gab aber in der Schlussabstimmung ihre Stimme nur dem Minimalvorschlag von Deutschland und Frankreich. Der von Spanien und USA eingebrachte Entwurf enthielt hingegen ein umfassendes Klonverbot. Die Frage ist berechtigt, weshalb sich die Schweiz nicht entschieden gemäss der Bundesverfassung ebenfalls diesem Entwurf anschloss. Die nicht nachvollziehbare Haltung der Schweiz hat somit auch einen Beitrag zum (hoffentlich nur) vorläufigen Scheitern der Klonkonvention der UNO beigetragen.

Nachdem die Rael-Sekte die Geburt der beiden (angeblichen?) Klonbabys vermeldete hatte, beteuerten etliche Länder, so auch die Schweiz, sie würden sich als Vermittler zugunsten eines baldigen Klonverbotes einsetzen. Die Frage ist jetzt nur für welches. Obwohl ein Verbot des "therapeutischen" Klonens genauso dringend wäre, scheinen Deutschland und die Schweiz bei der UNO nach wie vor den Minimalismus zu vertreten, während im eigenen Land ein generelles Verbot gilt. Hier sollten nun Schweizer Parlamentarier nachhaken und via Bundesrat die Schweizer Delegation bei der UNO zum Einsatz für ein generelles Klonverbot veranlassen.

Zitat: "MONIKA MATTI (Switzerland) said her delegation had co-sponsored draft resolution A/C.6/57/L.8 which called for the urgent drafting of an international convention by the Ad Hoc Committee. It also called for an immediate moratorium on experiments in human cloning. There was need to preserve human dignity whatever the circumstances. She said measures should be taken now. Draft resolution L.8 responded to an urgent need, set realistic goals and specific action. She hoped international consensus would be achieved on a text and invited all delegations to help achieve it."

(Zum Ad Hoc Committee on an International Convention against Reproductive Cloning of Human Beings" zählte übrigens M. Valentin Zellweger, der von Christoph Rehmann, dem Präsidenten der Nationalen Ethikkommission beraten wurde.)

Ein Verbot nur des reproduktiven Klonens unsterstützten: Ein umfassendes (therapeutisch und reproduktives Klonen) Verbot unterstützten:
Belarus, Belgium, Brazil, Canada, China, Cuba, Czech Republic, Denmark, Finland, France, Germany, Greece, Hungary, Iceland, Japan, Latvia, Liechtenstein, Lithuania, Luxembourg, Norway, Slovenia and Switzerland Antigua and Barbuda, Argentina, Costa Rica, Dominica, Dominican Republic, El Salvador, Eritrea, Ethiopia, Fiji, Georgia, Grenada, Honduras, Italy, Kazakhstan, Kenya, Kyrgyzstan, Lesotho, Marshall Islands, Micronesia, Nicaragua, Nigeria, Panama, Paraguay, Philippines, Saint Kitts and Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent and the Grenadines, Spain, Suriname, Tajikistan, Timor-Leste, Tonga, Turkmenistan, Tuvalu, United States of America, Uzbekistan and Vanuatu

Stellungnahme der UNO-Sektion des Eidgenössischen Deptartementes für auswärtige Angelegenheiten vom 14.1.2003 per E-Mail:

"Wir beziehen uns auf Ihre Anfrage und nehmen dazu kurz wie folgt Stellung.

Im Mai 2002 hat der Bundesrat festgesetzt, dass die Schweizer Positionen in der UNO sich am internationalen und am Schweizer Recht zu orientieren haben. Bei den Diskussionen um ein Klonverbot verhält es sich nicht anders.

Im Rahmen der UNO setzt sich die Schweiz für ein sofortiges Verbot des reproduktiven Klonens und eine getrennte Debatte über ein Verbot weiterer Formen des Klonens ein. Das bedeutet insbesondere nicht, dass die Schweiz gegenüber dem therapeutischen Klonen eine liberale Haltung verträte.

Die Schweizer Position ist vor allem pragmatisch begründet. Es ist nicht realistisch zu erwarten, dass sich alle Staaten innert nützlicher (und das heisst beim gegenwärtigen Forschungsstand innert kürzester) Frist auf ein Totalverbot des Klonens in allen seinen Formen einigen können. Zu viele Staaten wollen sich nämlich die Option des therapeutischen Klonens offenbehalten. Hingegen scheint hinsichtlich des reproduktiven Klonens international Konsens zu bestehen, so dass hier ein rasches Verbot entstehen könnte.

Es ist unzutreffend zu behaupten, die Schweiz habe einen Beitrag zum vorläufigen Scheitern der Klonkonvention geleistet. Das Gegenteil ist der Fall. Die starken Divergenzen über das therapeutische Klonen drohten, die Verhandlungen über das sofortige Verbot des reproduktiven Klonens scheitern zu lassen. Mit Erfolg vermittelte die Schweiz, um ein solches Scheitern zu vermeiden. Dies aus der Überzeugung hinaus, dass nur ein Konsens aller Staaten das Klonen wirkungsvoll verhindern kann; ein Verbot des Klonens scheint in der Praxis ziemlich wertlos, wenn ihm gewisse Staaten nicht zustimmen. Die Schweiz handelte weiter in der Überzeugung, dass ein rasches Verbot des reproduktiven Klonens besser ist als gar kein Verbot. Dank der Schweiz konnte u.a. eine Abstimmung verhindert werden. Eine solche hätte der Konvention mit grosser Wahrscheinlichkeit den Todesstoss versetzt.

Zusammengefasst möchten wir betonen: Es sind nicht Staaten wie die Schweiz, die das Projekt in Gefahr gebracht haben, sondern Staaten, deren Forderungen die politischen Realitäten nicht berücksichtigen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben, und verbleiben mit freundlichen Grüssen

EDA-UNO"

Lieber hartnäckig ethisch statt voreilig pragmatisch argumentieren (Eine Antwort des Webmasters an EDA-UNO)

Wie die Diskussion in Deutschland zeigt, scheint sich im Regierungslager bei der SPD und den Grünen nun doch etwas zu bewegen. Im Bundestag soll ein Antrag gestellt werden, der die Bundesregierung zum Einsatz hin zu einem international umfassenden Klonverbot (reproduktiv + "therapeutisch") veranlassen soll.

Was ist nun eigentlich die bessere Variante: Ein umfassendes Klonverbot, woran sich wenige Staaten (z.B. China, Grossbritannien, Belgien) nur in Bezug auf das „therapeutische“ Klonen nicht halten werden - oder nur ein Verbot des reproduktiven Klonens und dafür die Inkaufnahme, dass sich bis zu einem allfälligen Verbot bzw. einer Regulierung des "therapeutischen" Klonens noch mehr Staaten dem Druck der Forschung beugen?

Ehrlich gesagt - mir ist das ethisch motivierte Vorgehen (sprich umfassende Klonverbot) lieber als der Pragmatismus. Dieser wird dazu führen, dass in kurzer Zeit noch mehr Länder das „therapeutische“ Klonen in ihren Gesetzen dulden werden. Es ist vorhersehbar, wie die pragmatische Antwort dann lauten wird: An ein Verbot des „therapeutischen“ Klonens ist nicht einmal mehr zu denken.

Es wäre sehr erfreulich, wenn die Schweizer Delegation einen Schwenker machen würde: Weniger Pragmatismus - dafür mehr Ethik! Profitieren würde der Schutz der Menschenwürde auf internationaler Ebene, der ja auch in unserer Verfassung verankert ist.

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