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24.06.2002 Schweiz

Nationale Ethikkommission befürwortet Forschung an Embryonen in der Schweiz

Neun Monate seit der Schweizerische Nationalfonds einem Team der Universität Genf ein Vorhaben für die Forschung mit embryonalen Stammzellen bewilligte und rund einen Monat nachdem der Bundesrat ein Embryonenforschungsgesetz in die Vernehmlassung geschickt hatte, veröffentlichte die Nationale Ethikkommission einen Bericht zur Forschung an embryonalen Stammzellen.

Die Mehrheit der 21 Mitglieder befürwortet die Forschung an Embryonen unter gewissen Einschränkungen. Eine Minderheit tritt für ein generelles Verbot der Embryonenforschung ein. Weshalb die genauen Stimmenverhältnisse nicht bekannt gegeben werden, bleibt ein Rätsel. Die Empfehlung der NEK stimmt in weiten Teilen mit dem Embryonenforschungsgesetz des Bundesrates überein. Wie der Bundesrat verlangt auch die NEK, dass der betroffene Embryo im Rahmen der In-vitro-Fertilisation entstanden sein muss. Eine Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken soll verboten sein. Verwendet werden dürfen nur "überzählig gewordene" Embryonen, also solche, die zur Herbeiführung einer Schwangerschaft nicht mehr benötigt werden. Während der Bundesrat die Forschung in den ersten 14 Tagen erlauben will, gestattet die NEK die Forschung an Embryonen und die Gewinnung von Stammzellen nur bis und mit Blastocystenstadium (ca. 5-6 Tage nach Befruchtung). Hier wäre es angebracht gewesen, dass die NEK ein genaue Zeitspanne angibt.

Ob die NEK ihren Beratungsauftrag (vgl. NZZ vom 20. Juni 2002) erfüllt hat, darf mit Fug und Recht bezweifelt werden. Der NEK-Präsident Christoph Rehmann-Sutter erklärte, dass die NEK unabhängig vom Gesetzesvorschlag des Bundesrates zu ihren Schlüssen gelangt sei. Ob der Bundesrat ebenfalls unabhängig von der NEK zu seinem Gesetzesentwurf gekommen ist, bleibt damit unbeantwortet. Wenn die NEK als beratendes Gremium ernst genommen werden will, wäre an sich schon zu erwarten, dass die NEK zuerst dem Bundesrat und der Öffentlichkeit einen Bericht vorlegen würde, der dann für die Regelung von Gesetzen berücksichtigt werden könnte. So wie jetzt das Prozedere abgelaufen ist, entsteht in der Öffentlichkeit der Eindruck, als ob die NEK sich zu einem in der Vernehmlassung befindlichen Gesetz äusserte, wie dies jede andere Organisation in der Schweiz ebenfalls tun könnte. Die NEK erfüllt damit kaum mehr als eine Alibifunktion.

Anzumerken ist die einseitige Literaturauswahl der NEK bezüglich adulter Stammzellen, indem hauptsächlich gegenüber diesem Forschungszweig kritische Artikel berücksichtigt wurden. So fehlt eine Erwähnung der äusserst vielversprechenden Forschungsergebnisse mit adulten Stammzellen aus Knochenmark (z.B. Verfaillie et al.). Viel zu häufig wurde nicht, wie man das von einem solchen Gremium erwarten würde, auf Fachartikel sondern Zeitungsartikel der NZZ (11x), FAZ (4x), Basler Zeitung (2x), Die Welt (1x) und Tagesanzeiger (1x). verwiesen. Natürlich wird auf viele Berichte von anderen Ethikkommissionen hingewiesen, doch darf bezweifelt werden, ob das ausreicht. Vor allem die Analyse der medizinischen Fakten steht auf tönernen Füssen, während die Literatur im 2. Kapitel über die Normen und ethischen Problemfelder wesentlich vielseitiger ist. Qualitätsmässig besteht insgesamt gegenüber dem Zwischenbericht des Zentrums für Technologiefolgenabschätzung ein erhebliches Gefälle.

Interne Links

Embryonenopfer für den Mammon? Bundesrat schickt Embryonenforschungsgesetz in die Vernehmlassung (25.5.02)

Auf adulte menschliche Stammzellen ausweichen!
Schlussfolgerung aus dem Zwischenbericht des Zentrums für Technologiefolgenabschätzung zur Stammzellforschung
(14.4.02)

Externe Links

Nationale Ethikkommission (NEK)

Zur Forschung an embryonalen Stammzellen. Stellungnahme 3/2002. Bern, Juni 2002 (PDF-Format 472 KB)

Human Life International Schweiz