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30.01.2002 BRD

Der Deutsche Bundestag bewilligt Import von embryonalen Stammzellen unter bestimmten Bedingungen

Am 30.1.2002 stimmten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages über drei Anträge ab:

Schutz der Menschenwürde angesichts der biomedizinischen Möglichkeiten - Kein Import embryonaler Stammzellen Keine verbrauchende Embryonenforschung:

Import humaner embryonaler Stammzellen grundsätzlich verbieten und nur unter engen Voraussetzungen zulassen

Verantwortungsbewusste Forschung an embryonalen Stammzellen für eine ethisch hochwertige Medizin
Antrag Nr. Drs 14/8101 (PDF-Datei) Drs 14/8102 (PDF-Datei) Drs 14/8103 (PDF-Datei)
Ja Ja Ja
1. Abstimmung 263 226 106
2. Abstimmung 265 (43.8%) 340 (56.2%) -

1. Abstimmung: 617 abgegebene Stimmen, 18 ungültig, 599 gültig, 2 Nein, Enthaltung 2

2. Abstimmung: 618, 1 ungültig, 617 gültig, Nein 10, Enthaltungen 2

Stenographisches Protokoll der Debatte

Damit ist der mittlere Antrag angenommen, wonach zwar verbrauchende Embryonenforschung verboten, aber der Import humaner embryonaler Stammzellen unter engen Voraussetzungen zugelassen wird. Dieser Antrag enthält folgende Bestimmungen, nach denen der Import grundsätzlich verboten und nur unter folgenden Voraussetzungen zugelassen ist:

"Der Deutsche Bundestag wird umgehend ein Gesetz verabschieden, das dem Verbrauch weiterer Embryonen zur Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen entgegenwirkt. Der Import humaner embryonaler Stammzellen ist für öffentlich wie privat finanzierte Vorhaben grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise für Forschungsvorhaben unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

1. Alternativen (Forschung am Tiermodell, Verwendung anderer Arten von menschlichen Stammzellen) sind nach dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Forschung für die angestrebte Zielsetzung des geplanten Forschungsvorhabens nicht in vergleichbarer Weise erfolgversprechend.

2. Der Import humaner embryonaler Stammzellen wird auf bestehende Stammzelllinien, die zu einem bestimmten Stichtag - spätestens zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über diesen Antrag - etabliert wurden, beschränkt. Durch die Stichtagsregelung wird sichergestellt, dass zum Zwecke des Imports humaner embryonaler Stammzellen nach Deutschland eine Tötung weiterer Embryonen zur Stammzellgewinnung vermieden wird. Damit wird der Intention des Embryonenschutzgesetzes Rechnung getragen nach dem die Tötung von Embryonen zu Forschungszwecken ausgeschlossen ist.

3. Das Einverständnis der Eltern zur Gewinnung von Stammzellen aus einem Embryo muss vorliegen. Dabei darf es sich nur um einen solchen Embryo handeln, der zur Herbeiführung einer Schwangerschaft gezeugt, aber aus Gründen, die nicht an ihm selbst liegen, nicht mehr implantiert wurde. Das Einverständnis der Eltern muss unter Ausschluss finanzieller Zuwendungen erklärt worden sein.

4. Die Hochrangigkeit des Forschungsvorhabens für den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn im Rahmen der Grundlagenforschung oder für die Erweiterung medizinischer Kenntnisse bei der Entwicklung diagnostischer oder therapeutischer Verfahren muss nachgewiesen werden.

5. Die ethische Vertretbarkeit wird durch eine hochrangige und interdisziplinär besetzte Zentrale Ethikkommission geprüft.

6. Die Erfüllung der genannten Voraussetzungen stellt eine transparent arbeitende, gesetzlich legitimierte Kontrollbehörde sicher, deren Genehmigung Bedingung für deren Import ist."

Externe Links

Der Deutsche Bundestag

Protokoll und Abstimmungsliste von der 214. Sitzung des Bundestages am 30.1.2002 (Exe- und ZIP-Dateien)