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04.12.2001 UK
Im Eilverfahren erlassenes Gesetz gegen das "reproduktive" Klonen ist in Kraft getreten
Am 22. Januar 2001 wurde in Grossbritannien ein Gesetz verabschiedet, welches das "therapeutische" Klonen erlaubt. Im November 2001 ist vor Gericht eine Einsprache gegen dieses Gesetz gutgeheissen worden. Die Regierung hat nun im Eilverfahren die entstandene Gesetzeslücke wieder geschlossen. Ein entsprechendes Gesetz, das bereits von beiden Parlamentskammern verabschiedet worden war, wurde am 4. Dezember von Königin Elizabeth II. unterzeichnet. Allerdings ist damit wie bis anhin nur das reproduktive, nicht aber das "therapeutische" Klonen verboten. Dieses untersteht einer Bewilligungspflicht. Werden Embryonen in die Gebärmutter transferiert, die nicht aus Ei- und Samenzellen erzeugt wurden, hat dies hohe Geldstrafen und Gefängnis zur Folge. Der Reproduktionsmediziner Severino Antinori hatte unmittelbar nach dem Gerichtsurteil angekündigt in Grossbritannien seine Versuche für das reproduktive Klonen von Menschen durchzuführen.