NEWS - Meldungen
cloning.ch
zurück

07.08.2001 USA

Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung: Das US-Repräsentantenhaus verbietet jegliches menschliche Klonen

Vorschlag wurde von Präsident Bush unterstützt

WASHINGTON, 1. August 2001 (ZENIT.org ZG01080105).- Das US-Repräsentantenhaus hat am Dienstag Nachmittag einem Gesetz zum Verbot menschlichen Klonens zum Zwecke sowohl der Fortpflanzung als auch der wissenschaftlichen Forschung mit 265 Stimmen und 162 Gegenstimmen zugestimmt.

In einer ähnlichen Abstimmung hatte der Senat einige Minuten zuvor mit 249 Stimmen und 178 Gegenstimmen die Möglichkeit der Zulassung menschlicher Zellen ausschließlich zu Forschungszwecken abgelehnt.

Diese Abstimmungen unterstützen das Ansinnen von Präsident Bush, der am letzten Montag seine "unmissverständliche" Gegnerschaft hinsichtlich menschlicher Klonen zur Fortpflanzung oder Forschungszwecken zum Ausdruck gebracht hat. Das gestern verabschiedete Gesetz, das auf den aus Florida stammenden Republikaner Dave Weldon zurückgeht, sieht Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren und Geldbußen bis zu einer Million Dollar im Falle von Delikten mit menschlicher Klonung vor. Weldon versicherte während der Verteidigung seines im Parlament vorgelegten Vorschlages, dass das beste System zur Vorbeugung solcher Aktivitäten "ein Stopp von Anfang an" sei und kritisierte jene, die vorschlugen, menschliche Klonung zu Forschungszwecken zuzulassen. "Wir sprechen davon, eine Schwelle zu überschreiten, nicht nur den Beschluss eines bestimmten Pensums an eingefrorenen, von Mutterzellen gewonnenen Embryonen zu Forschungszwecken, denn wir sprechen letztendlich davon, Embryonen zur Forschung herzustellen, die hinterher vernichtet werden", so der Kongressabgeordnete.

Kommentar: Der Entscheid ist sehr zu begrüssen und dürfte auch auf die europäischen Länder seine Wirkung zeigen. Wie dringend ein Verbot ist, zeigt die Ankündigung der US-Firma Advanced Cell Technology, mit dem Klonen von menschlichen Embryonen bereits begonnen zu haben. (siehe News) Allerdings ist die letzte Hürde noch nicht genommen. Damit das Gesetz rechtswirksam wird, muss es vom Senat bestätigt werden. Dieser scheint gegenüber der medizinischen Verwendung von embryonalen Stammzellen weniger ablehnend eingestellt zu sein. Gemäss der NZZ vom 2. Aug. 2001 sehen Kenner der gesetzgeberischen Abläufe im Capitol eher taktische Gründe für das deutliche Abstimmungsergebnis im Repräsentantenhaus. Es sei kurz vor der Sommerpause um die Beruhigung der Wähler gegangen, bei anderer Gelegenheit könnte die Debatte über ein auf die Forschung beschränktes Klonen wieder aufgenommen werden. Die Forschung wird jedenfalls auch nach diesem Entschluss kaum locker lassen. Dies ist auch ersichtlich an einem Bericht über den wissenschaftlichen Fortschritt und zukünftige Forschungsrichtungen bezüglich Stammzellen, den NIH anfangs Juli 2001 herausgegeben hat. Er verzichtet auf jegliche ethische Fragestellungen und präsentiert neben der Forschung mit adulten und embryonalen Stammzellen auch den Weg mit Hilfe von geklonten menschlichen Embryonen - völlig neutral und "wertfrei".

Externe Links

R., Das US-Repräsentantenhaus gegen Klonen von Menschen. NZZ 2. Aug. (2001) 3.

USA Kongress - Gesetzesvorlagen (Suchsystem)

USA Department of Health and Human Services: National Institutes of Health (NIH)

Stem Cells: Scientific Progress and Future Research Directions (Juni 2001, Bericht im PDF-Format: 20 MB, 222 Seiten)